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Informationen zum Dokument  BGE 75 II 190 - Erben Freuler  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
E.
F.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Beklagten und Berufungskläger bemängeln die Eint ...
Erwägung 2
2. Frau Freuler-Rüssli war nach Art. 471 Ziff. 3 ZGB und &se ...
Erwägung 3
3. Die Klage stützt sich auf Art. 531 ZGB, der bestimmt: "Ei ...
Erwägung 4
4. Konnte somit zu Lebzeiten der urteilsunfähigen und nicht  ...
Erwägung 5
5. Nach Art. 531 ZGB braucht sich ein pflichtteilsberechtigter Er ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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