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Informationen zum Dokument  BGE 73 II 208 - Erben Näf  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. (Zur Parteibezeichnung). ...
Erwägung 2
2. Die kantonalen Instanzen haben festgestellt, dass der Erblasse ...
Erwägung 3
3. Nach Art. 479 Abs. 1 ZGB ist die Enterbung nur gültig, we ...
Erwägung 4
4. Materiell hängt die Gültigkeit der Enterbung davon a ...
Erwägung 5
5. Da die Enterbung wegen schweren Verbrechens eine strafrechtlic ...
Erwägung 6
6. Um die am 1. Oktober 1942 verfügte Enterbung zu entkr&aum ...
a) Die Annahme, dass die Verzeihung der Verfehlung des Enterbten  ...
b) Die Verzeihung macht die ausgesprochene Enterbung auch nicht e ...
c) In der Literatur wird schliesslich noch die Ansicht vertreten, ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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