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Informationen zum Dokument  BGE 72 II 1 - Geschäftsbezeichnung Kinderheim  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt:
A.
B.
C.
Erwägungen:
Erwägung 1
1. Der Kläger gründet seine Klage mit Recht nicht auf d ...
Erwägung 2
2. Ob im unbefugten Gebrauch des Namens Guhl bezw. Guhl-Kläs ...
a) Der Kläger verkaufte der Beklagten Mazzoleni sein Anwesen ...
b) Da der Kaufvertrag das zu verkaufende Anwesen als Kinderheim b ...
Erwägung 3
3. Auf den Berufungsantrag, das Klagebegehren 4 (betreffend das R ...
Dispositiv

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Jana Schmid, A. Tschentscher
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