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Informationen zum Dokument  BGE 68 II 116 - Halterhaftung für Körperschäden  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
E.
F.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung :
1.  Der Kläger, der selbst Motorfahrzeughalter ist, hat ...
2.  Art. 37 MFG sieht in seinem ersten Absatz für Sch&a ...
3.  Zum gleichen Ergebnis gelangt man aber auch auf dem Wege ...
a) Die hier vertretene Auffassung leuchtet besonders ein im Falle ...
b)  Liegt das Verschulden nur beim Geschädigten, so ist ...
c)  Trifft umgekehrt nur den Schädiger ein Verschulden, ...
d) In den Fällen endlich, in denen beide Teile ein Verschuld ...
4.  Die vorstehenden Überlegungen zeigen, dass die sin ...
5.  Da bei Anwendung von Art. 37 MFG der Frage des Verschul ...
6.  Da nun die Mühlebachstrasse innerorts in die Seestr ...
7.  Das Verschulden des Meier kann nun nicht als leicht ange ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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