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Informationen zum Dokument  BGE 65 II 133 - Ottilie Frick  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Im Falle Hänigsen (BGE 48 II 182) hat das Bundesgericht a ...
a) Die Annahme eines Scheingeschäftes wurde im eingangs erw& ...
b) Die Frage mag indessen als solche rein begrifflicher Natur f&u ...
Erwägung 2
2. Es handelt sich um einen Nichtigkeitsanspruch, der wie die aus ...
Erwägung 3
3. Der ausländische Trauungsort ruft nicht etwa der Anwendun ...
Erwägung 4
4. Die Ungültigkeit der Ehe ist in Anwendung von Art. 134 ZG ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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