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Informationen zum Dokument  BGE 65 II 66 - Buchhalter Enzler  Materielle Begründung

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    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
G.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Auf das Begehren der Klägerin, es sei ihr noch vor Erlass ...
Erwägung 2
2. Die Beklagte ihrerseits hat beantragt, auf die Berufung sei ni ...
Erwägung 3
3. Für die Bestimmung des anwendbaren Rechts sind zunäc ...
Erwägung 4
4. a) Es ist somit zu prüfen, ob die beiden Verpflichtungssc ...
b) Nun fragt sich aber weiter, ob eine Klausel welche eine Teil&u ...
Erwägung 5
5. Die Klägerin nimmt weiter den Standpunkt ein, die fraglic ...
Erwägung 6
6. Nach der Ansicht der Klägerin wären die streitigen V ...
Erwägung 7
7. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich somit, dass ...
Erwägung 8
8. Für den Fall des Vorliegens einfacher Schuldanerkennungen ...
a) Für die Beurteilung dieser Frage ist in erster Linie wied ...
b) Nach dem somit massgebenden schweizerischen Recht können  ...
Erwägung 9
9. Im weitern ist zu prüfen, ob diese Forderung der Bank Gol ...
Erwägung 10
10. Hat die Klägerin die in den Verpflichtungsschreiben gena ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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