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Informationen zum Dokument  BGE 32 II 120 - Elektrizitätswerk Wohlen  Materielle Begründung

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    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Dem Prozesse liegen im wesentlichen folgende Tatsachen zu Grun ...
Erwägung 2
2. Die Klägerin geht davon aus, dass es sich im vorliegenden ...
Erwägung 3
3. Die Streitfrage, ob der Reservefonds der Beklagten zu belassen ...
Erwägung 4
4. Wollte die bisherige Argumentation als nicht durchschlagend be ...
Erwägung 5
5. Unter diesen Umständen könnte es sich um eine Verpfl ...
Erwägung 6
6. Wenn die Klägerin dem aus den vorstehenden Erwägunge ...
Erwägung 7
7. Dass schliesslich aus der Bestimmung des Vertrages, wonach der ...
Erwägung 8
8. In der Replik hat die Klägerin eventuell geltend gemacht, ...
Erwägung 9
9. In der Replik war auch noch behauptet worden, die Kägerin ...
Erwägung 10
10. Einen weitern Eventualantrag hat die Klägerin in der Ber ...
Demnach hat das Bundesgericht erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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