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Informationen zum Dokument  BGE 147 I 463  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Gemäss dem in Art. 30 Abs. 3 BV, Art. 6 Ziff. 1 EM ...
3.1.2 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann aus ...
3.1.3 Nach diesen Ausführungen bildet das Prinzip der Ju ...
3.2 Zu Recht beruft sich die Beschwerdeführerin sodann n ...
Erwägung 3.3
3.3.1 In der Schweizerischen Strafprozessordnung ist die Akte ...
3.3.2 Vorliegend handelt es sich indes um ein abgeschlossenes ...
3.3.3 Diese Regelung entspricht weitgehend der bundesgerichtl ...
4. Vorliegend stellt sich die Frage, ob der Beschwerdefü ...
5. (...) ...
5.3 Art. 17 BV schützt die Medienfreiheit. Danach ist di ...
Erwägung 5.4
5.4.1 Wie sich aus den Vorbringen der Beschwerdeführerin ...
5.4.2 Was die polizeiliche Befragung des zwischenzeitlich ver ...
5.4.3 Entgegen der in ihrer Stellungnahme an das Bundesgerich ...
Erwägung 6
6.1 Hinsichtlich der privaten Interessen der Beschwerdegegner ...
6.2 Die Beschwerdeführerin führt aus, im Zusammenha ...
6.3 In ihrer Vernehmlassung an das Bundesgericht hielten die  ...
6.4 Art. 13 BV gewährleistet den Schutz der Privatsph&au ...
6.5 Die Beschwerdegegner 1-3 äusserten sich im vorliegen ...
6.6 Unter dem Gesichtswinkel der entgegenstehenden öffen ...
7. Zusammenfassend überwiegen die privaten Interessen de ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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