VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 147 I 206 - Rückzug Volksinitiative Heiratsstrafe  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Nach Auffassung des Beschwerdeführers im Verfahren 1C_10 ...
2.2 Art. 34 Abs. 1 BV gewährleistet die politischen Rechte ( ...
2.3 Bundesgesetze sind nach den anerkannten Grundsätzen ausz ...
2.4 Damit stellt sich die Frage, ob in Bezug auf den Rechtsweg ei ...
2.5 Das Beschwerderecht steht in Stimmrechtssachen gemäss Ar ...
2.6 Da die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt s ...
Erwägung 3
3.1 Die Beschwerdeführer machen eine Verletzung des lnitiati ...
3.2 Die Bundeskanzlei legt dar, aus der Entstehungsgeschichte von ...
3.3 Das Bundesgericht hat mit seinen Urteilen vom 10. April 2019  ...
3.4 Wie bereits dargelegt, gewährleistet Art. 34 Abs. 1 BV d ...
3.5 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Bestimm ...
3.6 Der Bundesbeschluss vom 19. Juni 2015 über die Volksinit ...
3.7 Eine Berücksichtigung der genannten Auslegungselemente f ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).