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Informationen zum Dokument  BGE 147 I 73  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Das angefochtene Urteil betrifft das Nichtbestehen einer Pr&u ...
1.2 Ausgeschlossen ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlic ...
1.2.1 Von dieser Ausnahmebestimmung erfasst sind alle Entscheide, ...
1.2.2 Vorliegend beruft sich die Beschwerdeführerin in vertr ...
1.3 Die übrigen Eintretensvoraussetzungen geben nicht zu Bem ...
Erwägung 2
2.1 Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenhe ...
2.2 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde ...
Erwägung 3
3.1 Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Züri ...
3.2 Nach Art. 5 Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich wer ...
4. Das vorliegende Verfahren dreht sich um die Frage, ob der Besc ...
4.1 Die Vorinstanz verneinte die von der Beschwerdeführerin  ...
4.2 Die Argumentationsstruktur der Vorinstanz erscheint nicht res ...
5. Zu prüfen ist zunächst - wie vorstehend dargelegt (v ...
5.1 Das anwendbare Verordnungsrecht regelt die Zulässigkeit  ...
5.2 Gestützt auf diese für sich genommen unbestrittenen ...
5.3 Der Würdigung der Vorinstanz kann nicht gefolgt werden.  ...
6. Zu prüfen ist daher nachfolgend, ob es gegen Bundesrecht  ...
6.1 Gemäss dem in Art. 8 Abs. 1 BV verankerten Anspruch auf  ...
6.2 Aus dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 8 Abs. 1 BV) wird fü ...
6.3 Dem Anliegen der Chancengleichheit trägt die ETH Zü ...
6.4 Die Frage, ob vom prüfungsrechtlichen Grundsatz der Hers ...
6.4.1 Zu beachten ist diesbezüglich zunächst, dass die  ...
6.4.2 Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Pr& ...
6.5 Aufgrund der vorstehenden Erwägungen besteht die Vermutu ...
6.5.1 Im Ausgangspunkt ist diesbezüglich festzuhalten, dass  ...
6.5.2 Hingegen kann sich im Interesse der Chancengleichheit aufdr ...
6.5.3 Die ETH Zürich im vorliegenden Fall zur Zulassung eine ...
6.6 Damit ist freilich noch nichts darüber ausgesagt, die Zu ...
6.7 Nicht jede Unstimmigkeit im Prüfungsverfahren kann freil ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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