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Informationen zum Dokument  BGE 146 I 83  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Nach Art. 82 lit. b BGG beurteilt das Bundesgericht Beschwerd ...
1.2 Die beschwerdeführenden Bürgergemeinden leiten ihre ...
1.3 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde ...
Erwägung 2
2.1 Die Gemeinde ist ein Institut des kantonalen Rechts. Art. 50  ...
2.2 Die Beschwerdeführerinnen berufen sich nicht direkt auf  ...
2.3 Art. 37 BV bildet die verfassungsrechtliche Grundlage des dre ...
2.4 Nach § 39 KV/BS fördern der Kanton Basel-Stadt und  ...
Erwägung 3
3.1 Eine in ihrer Autonomie betroffene Gemeinde kann unter andere ...
3.2 Es ist hier nicht darüber zu entscheiden, wie der von de ...
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 38 Abs. 2 BV erlässt der Bund Mindestvo ...
4.2 § 4 Abs. 1 lit. b BüRG/BS wiederholt die bundesrech ...
4.3 Die angefochtene Bestimmung stellt lediglich eine gesetzliche ...
4.4 Art. 6 Abs. 2 lit. b und c BüV stellen im Bundesrecht f& ...
4.5 Die Beschwerdeführerinnen berufen sich auf das "Handbuch ...
Erwägung 5
5.1 Die Beschwerdeführerinnen stellen die Tauglichkeit der V ...
5.2 Träfen diese Erfahrungen tatsächlich zu, ergäb ...
5.3 Die Vorinstanz führt im angefochtenen Entscheid mit Grun ...
5.4 In seiner Vernehmlassung an das Bundesgericht beruft sich das ...
5.5 Das ändert jedoch nichts daran, dass die Vorinstanzen vo ...
6. Schliesslich rügen die Beschwerdeführerinnen, die Vo ...
7. Der angefochtene Entscheid verstösst mithin nicht gegen d ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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