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Informationen zum Dokument  BGE 146 I 36  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Angefochten sind zwei kantonale Entscheide über richtpla ...
1.2 Nach Art. 87 Abs. 1 BGG ist die Erlassbeschwerde unmittelbar  ...
1.3 Richtpläne unterliegen der Genehmigung durch den Bundesr ...
1.4 Gemäss Art. 89 Abs. 2 lit. c BGG ist eine Gemeinde grund ...
Erwägung 2
2.1 Umstritten ist, ob die Beschwerde der Gemeinde verspätet ...
2.2 Nach Art. 90 BGG ist die Beschwerde zulässig gegen Entsc ...
2.3 Nach Art. 8 Abs. 1 RPG erstellt jeder Kanton einen Richtplan, ...
2.4 Gemäss Art. 10 Abs. 1 RPG ordnen die Kantone Zustän ...
2.5 Im vorliegenden Fall geht es um eine Plananpassung. Der Schri ...
2.6 Der Ausschluss der Beschwerde an das Bundesgericht gegenü ...
2.7 Im vorliegenden Zusammenhang war die Gemeinde demnach so oder ...
Erwägung 3
3.1 Art. 50 Abs. 1 BV gewährleistet die Gemeindeautonomie na ...
3.2 Eine in ihrer Autonomie betroffene Gemeinde kann unter andere ...
3.3 Im vorliegenden Fall wird die Autonomie der Beschwerdefü ...
3.4 Den bernischen Gemeinden steht beim Erlass ihrer Bau- und Zon ...
Erwägung 4
4.1 Die Beschwerdeführerin rügt eine ungenügende S ...
4.2 Das geplante Depot der RBS ist mit gewichtigen Auswirkungen a ...
4.3 Die Standortevaluation erfolgte in einem koordinierten, mehrs ...
4.4 Sowohl die Aufnahme des Vorhabens als Zwischenergebnis im Rah ...
4.5 Dem am 31. März 2017 genehmigten regionalen Gesamtverkeh ...
4.6 Insgesamt erweist sich der strittige Richtplan demnach unter  ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch:
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