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Informationen zum Dokument  BGE 146 I 20  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Für die Regelung des häuslichen Privatunterrichts si ...
4. Die Beschwerdeführerin macht zunächst geltend, die k ...
4.1 Der Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts (Art. 49 BV) schl ...
4.2 Art. 19 BV gewährleistet als Grundrecht einen Anspruch a ...
4.3 Das Bundesgericht hat bereits festgehalten, dass Art. 19 BV i ...
5. Die Beschwerdeführerin rügt weiter eine Verletzung d ...
5.1 Art. 13 Abs. 1 BV gewährleistet den Anspruch einer jeden ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Die Erziehung der Kinder umfasst namentlich die Weitergabe  ...
5.2.2 Das elterliche Erziehungsrecht ist ohnehin ein fremdnü ...
5.3 Für die Auslegung des Schutzbereichs von Art. 13 BV kann ...
5.4 Schliesslich sind auch keine weiteren völkerrechtlichen  ...
5.5 Nach dem Gesagten ergibt sich weder aus Art. 8 EMRK i.V.m. Ar ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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