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Informationen zum Dokument  BGE 145 I 52  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Art. 50 Abs. 1 BV gewährleistet die Gemeindeautonomie na ...
3.2 Gemäss § 238 des Planungs- und Baugesetzes des Kant ...
3.3 Nach langjähriger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ...
3.4 Die Vorinstanz erwog, gemäss einer im Jahr 2013 vorgenom ...
3.5 Die Beschwerdeführerin wendet ein, die von der Vorinstan ...
3.6 Gemäss Rechtsprechung und Lehre steht den kommunalen Beh ...
Erwägung 4
4.1 Die Vorinstanz bejahte mit dem Baurekursgericht eine befriedi ...
4.2 Die Beschwerdeführerin wendet ein, sie habe von ihrem Er ...
4.3 Die Beschwerdegegnerin liess das strittige Bauprojekt unter B ...
4.4 Die Ausnutzung der maximalen Baumasse entspricht grundsä ...
4.5 Vorliegend macht die Beschwerdeführerin namentlich gelte ...
Erwägung 5
5.1 In ihrem Eventualantrag verlangt die Beschwerdeführerin, ...
5.2 Gerichtsgebühren sind Kausalabgaben, die ihren Grund in  ...
5.2.1 Aus dem Legalitätsprinzip im Abgaberecht folgt, dass A ...
5.2.2 Die Kausalabgaben, die wie Gebühren eine bestimmte sta ...
5.2.3 Das Äquivalenzprinzip konkretisiert das Verhältni ...
5.2.4 Die kantonalen Gerichte verfügen bei der Festsetzung v ...
5.3 Nach der Rechtsprechung kann auf eine genügende formell- ...
5.4 Im Kanton Bern beträgt die Gebühr bei Beschwerdever ...
5.5 Die vorliegend strittige Gebühr findet ihre rechtliche G ...
5.6 Anders als im Kanton Waadt besteht für die Gebühren ...
5.7 Aus Erwägung 5.4 folgt, dass die strittige Gerichtsgeb&u ...
5.8 Damit kann offenbleiben, ob der Anspruch auf eine wohlfeile E ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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