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Informationen zum Dokument  BGE 143 I 272  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Streitig und zu prüfen ist im Rahmen einer abstrakten (h ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Zur Hierarchie der Normen lässt sich der Bundesverfass ...
2.2.2 Die Vorrangstellung der kantonalen Verfassung spiegelt sich ...
2.2.3 Die Auslegung einer Kantonsverfassung folgt grundsätzl ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Die Gemeinde ist ein Institut des kantonalen Rechts (AUER,  ...
2.3.2 Der bundesgerichtlichen Praxis zufolge sind Gemeinden in ei ...
2.3.3 Das Staatsrecht des Kantons Zürich sieht das Institut  ...
2.3.4 Die Kantone üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund & ...
2.3.5 In organisatorischer Hinsicht hält Art. 83 Abs. 2 KV/Z ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Anders als politische Gemeinden, deren Bestand in dem Sinne ...
2.4.2 Zwangsfusionen über die Köpfe der Stimmberechtigt ...
2.4.3 Der Wortlaut von Art. 84 Abs. 2 KV/ZH lässt mithin kei ...
2.4.4 Erkenntnisse lassen sich insbesondere aus der Entstehungsge ...
2.4.5 Die jüngste Kompetenzverschiebung scheint mit Bedacht  ...
2.4.6 Unter diesen entstehungsgeschichtlichen Vorzeichen ist es v ...
Erwägung 2.5
2.5.1 Damit fragt sich in der Sache selbst, ob die streitbetroffe ...
2.5.2 Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 GG/ZH 2015 nehmen die Parlament ...
2.5.3 Der Wortlaut des Gesetzes ist klar und unzweideutig. Der Bl ...
2.5.4 Eine verfassungskonforme Auslegung von § 3 Abs. 2 Satz ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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