VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 143 I 92  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Die Kantone sind in der Ausgestaltung ihres politischen Syste ...
3.2 Nach Art. 51 Abs. 1 BV gibt sich jeder Kanton eine demokratis ...
3.3 Eine bedeutsame Schranke bei der Ausgestaltung des Verfahrens ...
3.4 Bestandteil von Art. 34 BV bildet die Wahlrechtsgleichheit, w ...
3.5 Die aus Art. 34 Abs. 2 BV fliessende Erfolgswertgleichheit ha ...
5. Die Beschwerdeführer bringen zunächst vor, im Kanton ...
5.1 Soweit sich ein Kanton zum Proporzwahlverfahren bekennt, erla ...
5.2 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind natürlic ...
5.3 In Anwendung von Art. 88 der Verfassung des Kantons Uri vom 2 ...
5.4 Gründe, die derart erhebliche Einbrüche in das Prop ...
6. Die Beschwerdeführer machen weiter geltend, die bestehend ...
6.1 Im reinen Majorzwahlverfahren nicht verwirklichen lässt  ...
6.2 Ein Wahlsystem, welches wie im Kanton Uri Elemente des Majorz ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Bei der Wahl des Landrats des Kantons Uri für die Legi ...
6.3.2 Der Regierungsrat bringt vor, der Landrat sei zwar in erste ...
6.3.3 Näher einzugehen ist auf das Vorbringen des Regierungs ...
6.3.4 Das Gebot, wonach die Parlamentsmandate proportional zur St ...
6.3.5 Ein grosser Teil der Bevölkerung des Kantons Uri wohnt ...
6.3.6 Hinzu kommt, dass das Recht des Kantons Uri es den Majorz-G ...
6.4 Zu prüfen bleibt der Einwand der Beschwerdeführer,  ...
6.5 Neben der Einführung eines kantonsweiten echten Proporzw ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).