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Informationen zum Dokument  BGE 142 I 177  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Nach der Rechtsprechung sind Gemeinden in einem Sachbereich au ...
Erwägung 3
3.1 Art. 50 Abs. 1 BV gewährleistet die Gemeindeautonomie na ...
3.1.1 Gemäss § 44 Abs. 2 KV/BL (SR 131.222.2) erfü ...
3.1.2 § 45 Abs. 1 KV/BL statuiert unter der Marginalie "Selb ...
3.2 Die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am ...
3.3 Das Kantonsgericht ist mit dem Regierungsrat der Auffassung,  ...
3.3.1 § 152 des Gesetzes vom 28. Mai 1970 über die Orga ...
3.3.2 Ausserdem habe das geltende Bundesgesetz vom 22. Juni 1979  ...
3.3.3 Schliesslich scheitere eine autonome Rechtsetzungsbefugnis  ...
Erwägung 4
4.1 Die Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden sind im Bereich ...
4.1.1 Gemäss Art. 75 Abs. 1 BV legt der Bund die Grundsä ...
4.1.2 Nach § 116 KV/BL stellen Kanton und Gemeinden die geor ...
4.2 Obwohl das Bundesrecht die Erhebung einer Mehrwertabgabe seit ...
4.2.1 Hierbei ist zu beachten, dass das Bundesrecht mit Art. 5 Ab ...
4.2.2 Dasselbe gilt auch, weil der Gesetzgeber den Gemeinden gem& ...
4.2.3 Die Ortsplanung ist eine Aufgabe, die unbestritten den Geme ...
4.3 Das Kantonsgericht erachtet allerdings auch die Finanzkompete ...
4.3.1 Die Vorinstanz stützt sich dabei auf § 152 GemG,  ...
4.3.2 Gemäss § 130 Abs. 1 KV/BL erheben Kanton, Gemeind ...
4.3.3 Der Wortlaut von § 152 Abs. 1 GemG spricht nicht f&uum ...
4.3.4 Die Beschränkung auf Gebühren und Abgaben geb&uum ...
4.4 Damit ergibt sich aber, dass Regierungsrat und Kantonsgericht ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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