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Informationen zum Dokument  BGE 142 I 42  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Nach Art. 122 lit. a BGG ist für eine Revision zunä ...
2.2 Eine Revision wegen Verletzung der EMRK setzt nach Art. 122 l ...
2.2.1 Diese Voraussetzung wurde mit der Totalrevision der Bundesr ...
2.2.2 Das Bundesgericht hat zur Auslegung von Art. 122 lit. b BGG ...
2.2.3 Die "gerechte Entschädigung" kann nach Art. 41 EMRK au ...
2.2.4 Im Entscheid des EGMR findet sich keine nähere Begr&uu ...
2.2.5 Damit steht Art. 122 lit. b BGG vorliegend einer Revision n ...
2.3 Schliesslich setzt eine Revision wegen Verletzung der EMRK na ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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