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Informationen zum Dokument  BGE 141 I 186  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die kantonale Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 über die  ...
3. Art. 34 Abs. 1 BV gewährleistet die politischen Rechte au ...
4. Zunächst ist zu prüfen, ob es grundsätzlich zul ...
4.1 Art. 34 Abs. 1 BV für sich allein schreibt den Kantonen  ...
4.2 Gemäss Art. 25 Abs. 4 KV/ZH bestimmt im Kanton Züri ...
4.3 Die Revision des kantonalen Richtplans kann nach Art. 23 i.V. ...
4.4 Dem Initiativtext der Kulturlandinitiative ist nicht ausdr&uu ...
4.5 Gegenstand der Kulturlandinitiative war - was nach dem bereit ...
5. Uneinigkeit besteht zwischen den Beschwerdeführern und de ...
5.1 In der Weisung zum Entwurf zur Änderung des Planungs- un ...
5.2 Die Beschwerdeführer machen geltend, mit den Änderu ...
5.3 Aus Art. 34 Abs. 1 BV geht hervor, dass die Behörden, we ...
5.4 Nach dem Zustandekommen der Kulturlandinitiative prüfte  ...
5.5 Entgegen dem Anliegen der Kulturlandinitiative können na ...
5.5.1 In seiner Weisung zum Antrag vom 6. September 2011 an den K ...
5.5.2 In der Debatte des Kantonsrates vom 13. Februar 2012 zum Be ...
5.5.3 Im beleuchtenden Bericht zur Kulturlandinitiative, welcher  ...
5.5.4 Die kantonalen Behörden haben somit vor der Abstimmung ...
5.6 Eine inhaltlich korrekte Umsetzung der Kulturlandinitiative s ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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