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Informationen zum Dokument  BGE 141 I 130  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Das Finanzreferendum ist in der Thurgauer Kantonsverfassung vo ...
4. Streitig ist, ob der Grosse Rat den Objektkredit von 4,6 Mio.  ...
4.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gelten Ausgaben da ...
4.2 In Bezug auf den Unterhalt von Gebäuden im Speziellen ge ...
4.3 Das Finanzreferendum ist ein Institut des kantonalen Verfassu ...
Erwägung 5
5.1 Der Grosse Rat hält fest, dass der Objektkredit die Sani ...
5.2 Der Regierungsrat teilt diese Auffassung. Angesichts der unen ...
5.3 Die Beschwerdeführer bezweifeln, dass der beabsichtigte, ...
6. Der streitige Objektkredit von 4,6 Mio. Franken dient der umfa ...
6.1 Aufgrund des in den Akten liegenden Berichts "Messungen, Raum ...
6.2 § 9 Abs. 1 Ziff. 6 KulturG enthält zwar den Auftrag ...
6.3 Diesem Zusammenhang trug der Regierungsrat Rechnung, indem er ...
6.4 Demnach ist davon auszugehen, dass der Objektkredit für  ...
6.5 Ist deshalb für den Entscheid über den Objektkredit ...
6.6 Der vorliegende Fall liegt demzufolge insofern besonders, als ...
6.7 Den kantonalen Behörden verblieb somit ein durchaus erhe ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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