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Informationen zum Dokument  BGE 141 I 70  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Bemessung der Entschädigung des unentgeltlichen Rech ...
2.2 Eine willkürliche Anwendung kantonalen Rechts liegt vor, ...
2.3 Dem erstinstanzlichen Gericht ist bei der Bemessung der Entsc ...
4. (...) ...
4.2 Die Beschwerdeführerin rügt, die vorinstanzliche Be ...
Erwägung 5
5.1 Gemäss § 34 Abs. 3 des Gesetzes vom 7. März 19 ...
5.2 Der Umfang des Anspruchs auf unentgeltliche Verbeiständu ...
6. Es bleibt zu prüfen, ob die vorinstanzliche Begründu ...
6.1 Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 & ...
6.2 Die Beschwerdeführerin verkennt, dass die Bundesverfassu ...
6.3 Die Beschwerdeführerin vermag nicht darzulegen, und es f ...
6.4 Als im Anwaltsregister eingetragene Anwältin erfüll ...
6.5 Die unentgeltliche Rechtspflege bezweckt, auch der bedür ...
6.6 Nach dem Gesagten hat das kantonale Gericht weder Bundesrecht ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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