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Informationen zum Dokument  BGE 141 I 36  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ...
Erwägung 1.2
1.2.1 Die Kantone sind weder durch die Verfassung noch durch ein  ...
1.2.2 Besteht ein kantonales abstraktes Normenkontrollverfahren,  ...
1.2.3 Gemäss Art. 89 Abs. 1 lit. b und c BGG ist zur Anfecht ...
1.2.4 Der Grosse Rat und die Regierung bringen allerdings vor, di ...
1.3 Das Bundesgericht prüft frei die Verletzung von Bundesre ...
5. Die Beschwerdeführer berufen sich sodann auf die Gemeinde ...
5.1 Die Vorinstanz hat erwogen, soweit die Beschwerdeführer  ...
5.2 Allerdings hat die Vorinstanz erwogen, es sei unstrittig, das ...
5.3 Art. 50 Abs. 1 BV gewährleistet die Gemeindeautonomie na ...
5.4 Nach der unter der früheren staatsrechtlichen Beschwerde ...
5.5 Zu ermitteln ist somit in einem ersten Schritt, ob den Gemein ...
5.5.1 Nach Art. 65 KV/GR ist die Autonomie der Gemeinden gewä ...
5.5.2 Nach Art. 3 Abs. 3 KV/GR bestimmen Gemeinden und Kreise ihr ...
5.6 Zu prüfen ist weiter nach den vorne E. 5.4 genannten Gru ...
5.6.1 Offensichtlich greift Art. 32 Schulgesetz/GR in die kommuna ...
5.6.2 Schon aus dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 3 KV/GR ergibt sich, ...
5.6.3 Grosser Rat und Regierung weisen darauf hin, dass seinerzei ...
5.6.4 Sodann sind die einzelnen Verfassungsbestimmungen auch im K ...
5.6.5 Eine gewisse kantonale Zuständigkeit lässt sich z ...
5.6.6 Die Beschwerdeführer bringen dagegen zwar vor, heute b ...
5.7 Zusammenfassend enthält Art. 32 Schulgesetz/GR eine sach ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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