VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 140 I 394 - Parlamentswahlrecht Ausserrhoden  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Entscheid
Aus den Erwägungen:
Erwägung 6
6.1 Beim Majorz- oder Mehrheitswahlverfahren fallen die zu vergeb ...
6.2 Im Unterschied dazu werden beim Proporz- oder Verhältnis ...
6.3 Majorz und Proporz sind idealtypische Wahlsysteme. Wie rein s ...
6.4 In der weit überwiegenden Mehrheit der Kantone werden di ...
Erwägung 7
7.1 Nach herrschender Lehre können die Kantone frei entschei ...
7.2 In der Botschaft vom 5. März 2004 zur Gewährleistun ...
7.3 Die erwähnten Ausführungen des Bundesrats stiessen  ...
7.4 Aus den Protokollen der parlamentarischen Beratungen zur Gew& ...
Erwägung 8
8. Die Kantone sind in der Ausgestaltung ihres politischen System ...
8.1 Nach Art. 51 Abs. 1 BV gibt sich jeder Kanton eine demokratis ...
8.2 Eine bedeutsame Schranke bei der Ausgestaltung des Verfahrens ...
8.3 Bestandteil von Art. 34 BV bildet die Wahlrechtsgleichheit (v ...
Erwägung 9
9. Nach Ansicht des Beschwerdeführers lassen sich schon die  ...
9.1 Gemäss ständiger Rechtsprechung sieht das Bundesger ...
9.2 Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesgericht festgestellt, dass ...
9.3 Als Teil der totalrevidierten Kantonsverfassung wurde Art. 71 ...
Erwägung 10
10.1 Das Majorzwahlverfahren begünstigt die Wahl starker Per ...
10.2 Dass sich die Erfolgswertgleichheit in einem reinen Majorzwa ...
Erwägung 11
11.1 Bei der Wahl des Kantonsrats Appenzell A.Rh. im Jahr 2011 wu ...
11.2 Ein Wahlsystem, welches wie im Kanton Appenzell A.Rh. Elemen ...
11.3 Dass bei der Kantonsratswahl 2011 in der Gemeinde Herisau, w ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).