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Informationen zum Dokument  BGE 140 I 114  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Von Harmonisierungsrechts wegen sind die Kantone frei, ob sie ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Die politischen Gemeinden des Kantons Zürich erheben e ...
2.2.2 Der Kanton Graubünden erhebt ebenso eine Grundstü ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Ein Verstoss gegen das Verbot der interkantonalen Doppelbes ...
2.3.2 Mit Rücksicht auf das Gebot der Besteuerung nach der w ...
2.3.3 Erst der nach der Verlustanrechnung verbleibende Grundst&uu ...
2.3.4 Ebenso wie die Verlustverrechnung am Hauptsteuerdomizil ist ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Vom Reingewinn der Steuerperiode einer juristischen Person  ...
2.4.2 Der formellen und materiellen Rechtskraft einer Verfüg ...
2.4.3 Im Steuerrecht bedeutet dies, dass (nur) die Steuerfaktoren ...
2.4.4 Wird eine juristische Person mit einem Reingewinn von null  ...
Erwägung 3
3.1 Anfechtungsobjekt ist (nur) die Veranlagungsverfügung 20 ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Nach den für das Bundesgericht verbindlichen Feststell ...
3.2.2 Die Frage der Höhe des vortragbaren Verlusts 2007 war  ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Die Steuerpflichtige ist operativ tätig; sie unterh&au ...
3.3.2 Ebenso bundesrechtskonform zog die Steuerverwaltung des Kan ...
3.3.3 Aus diesem Grund kann der Grundstückkanton - in einer  ...
3.3.4 Bundesrechtskonform hat schon die Stadt C./ZH bei ihrer Erm ...
3.4 Zusammenfassend kann nicht mit Recht behauptet werden, die in ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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