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Informationen zum Dokument  BGE 139 I 330  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Auf dem Gebiet des Ausländerrechts ist die Beschwerde in ...
1.2 Der beschwerdeführende Gatte ist ein anerkannter eritrei ...
Erwägung 1.3
1.3.1 Dem steht der Ausschlussgrund von Art. 83 lit. d BGG nicht  ...
1.3.2 Asylrechtlich werden Ehegatten von Flüchtlingen un ...
1.3.3 Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, "dass etwa durc ...
Erwägung 1.4
1.4.1 Ist die Familie des asylberechtigten Flüchtlings - wie ...
1.4.2 Der Grundsatz des Vorrangs des Asylverfahrens (Art. 14 Abs. ...
Erwägung 2
2.1 Die Europäische Menschenrechtskonvention verschafft prax ...
2.2 Der Anspruch gilt auch dann nicht absolut: Liegt eine aufenth ...
2.3 In Fällen, die - wie hier - sowohl das Familienleben als ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Der Gesetzgeber hat den ausländerrechtlichen Familienn ...
2.4.2 Der Nachzugsanspruch bei einer gefestigten Aufenthaltsbewil ...
Erwägung 3
3.1 Der Beschwerdeführer ist im September 2008 in die Schwei ...
3.2 Birgt der Nachzug eines Familienangehörigen die Gefahr d ...
3.3 Die Gattin des Beschwerdeführers ist selber Eritreerin u ...
3.4 Die kantonalen Behörden gehen davon aus, dass die Ehe ni ...
4. Zu prüfen bleibt ausschliesslich noch, ob die finanzielle ...
4.1 Nach der bundesgerichtlichen Praxis zum Familiennachzug von F ...
4.2 Die entsprechende Praxis gilt unter dem neuen Recht fort (vgl ...
4.3 Nach dem verbindlich und nicht willkürlich festgestellte ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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