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Informationen zum Dokument  BGE 138 I 321  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Bei der Prüfung der Verfassungsmässigkeit eines kant ...
Erwägung 3
3.1 Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung des Rech ...
3.2 Das Gebot der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV) -  ...
3.3 Dies gilt insbesondere auch in Besoldungsfragen im öffen ...
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 73 Abs. 3 KV/ZH verwalten sich die Gerichte  ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Die Vorinstanz legt im angefochtenen Entscheid zutreffend d ...
4.2.2 Eine entsprechende Bestimmung für das Sozialversicheru ...
4.2.3 Das Verwaltungsgericht führt im angefochtenen Entschei ...
Erwägung 5
5.1 Nach den Feststellungen der Vorinstanz liegt bei einer Einrei ...
5.2 Die Beschwerdeführer sind allerdings der Auffassung, der ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Es ist nicht zu bezweifeln, dass die Mitglieder des kantona ...
5.3.2 Den Beschwerdeführern ist durchaus zuzugestehen, dass  ...
5.3.3 Soweit die Beschwerdeführer geltend machen, die Vorins ...
5.3.4 Den Beschwerdeführern ist darin beizupflichten, dass d ...
5.3.5 Das Bundesrecht schreibt dem Kanton keine bestimmte Wahl de ...
5.3.6 Wenn der Kanton Zürich, anders als andere Kantone - in ...
5.3.7 Da überdies kein Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung ...
6. Die Zulässigkeit der Lohnunterschiede ist auch eine Frage ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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