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Informationen zum Dokument  BGE 138 I 274 - SBB-Plakatverbot  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Nach Art. 29 BGG prüft das Bundesgericht seine Zustä ...
1.1 Nach Art. 82 lit. a BGG beurteilt das Bundesgericht Beschwerd ...
1.2 Für die Zulässigkeit der Beschwerde in öffentl ...
1.3 Am 1. Januar 1999 wurde die Bahnreform 1 in Kraft gesetzt (vg ...
1.4 Nach Art. 87 BV ist u.a. die Gesetzgebung über den Eisen ...
1.5 Die SBB sind eine spezialgesetzliche öffentlich-rechtlic ...
1.6 Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenhe ...
Erwägung 2.1
2.1    Die Beschwerdeführerin hat das Aufhän ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Das Aushängen von Plakaten zu aussenpolitischen Themen ...
2.2.2 Meinungsäusserungen verlangen vielfach die Benütz ...
Erwägung 2.3
2.3.1    Die Vorinstanz hat die Bahnhofswand einer &ou ...
2.3.2 Rechtsprechung und Lehre unterscheiden innerhalb der ö ...
2.3.3  Zirkulationsflächen in Bahnhöfen entfalten  ...
2.3.4    Angesichts der Verantwortung der Beschwerdef& ...
Erwägung 3
3.1 Die Beschwerdeführerin hat in Ziff. 1.5 des Reglements d ...
3.2 Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin den Au ...
3.3 Bei der Frage der gesetzlichen Grundlage, welche auch in Bezu ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Nach Ziff. 1.5.4 des Reglements sind die bereits erwäh ...
3.4.2 Die Beschwerdeführerin macht indessen geltend, dass ge ...
Erwägung 3.5
3.5.1 In Bezug auf das konkrete Plakat ist festzuhalten: Das Plak ...
3.5.2 Die Beschwerdeführerin führt keine weiteren stich ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher
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