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Informationen zum Dokument  BGE 138 I 143  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen (oberer Gericht ...
1.1.1 Die erste Voraussetzung ist hier erfüllt: Gemäss  ...
1.1.2 Bei der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung muss ...
1.1.3 Das eingereichte Rechtsmittel ist nach dem Gesagten als Bes ...
1.2 Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ...
Erwägung 1.3
1.3.1 Gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG ist zur Beschwerde berechtig ...
1.3.2 Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihrer ve ...
2. Mit der Beschwerde können Rechtsverletzungen nach Art. 95 ...
Erwägung 3
3.1 Art. 50 Abs. 1 BV gewährleistet die Gemeindeautonomie na ...
3.2 Greift eine kantonale Rechtsmittelinstanz in einen Bereich ei ...
Erwägung 4
Erwägung 4.1
4.1.1 Gemäss § 33 der kantonalzürcherischen Submis ...
4.1.2 Das Verwaltungsgericht zog aus § 33 SubmV den Schluss, ...
4.2 Vorweg ist festzuhalten, dass § 33 der Submissionsverord ...
4.3 Zur Ausschreibung gelangte "die Erarbeitung von Projektstudie ...
4.4 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts kann es somit ...
4.5 Weil das Verwaltungsgericht das Kriterium des "Public Voting" ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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