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Informationen zum Dokument  BGE 137 I 31 - Hooligan-Konkordat  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.3 Die Beschwerdeführer beanstanden ausschliesslich die Bes ...
2. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts ist bei  ...
3. Das vorliegend umstrittene Konkordat stellt spezifisches Poliz ...
4. Die Beschwerdeführer rügen vorerst unter Berufung au ...
4.1 Der Grundsatz des Vorrangs von Bundesrecht nach Art. 49 Abs.  ...
4.2 Für die Beurteilung der von den Beschwerdeführern v ...
4.3 Vor diesem Hintergrund ist auch für die im Konkordat vor ...
4.4 Die umstrittenen Massnahmen der Rayonverbote, der Meldeauflag ...
5. Im gleichen Sachzusammenhang rügen die Beschwerdefüh ...
5.1 Die Unschuldsvermutung ergibt sich aus Art. 32 Abs. 1 BV und  ...
5.2 Die umstrittenen polizeilichen Massnahmen weisen keinen straf ...
6. Hinsichtlich aller drei im Konkordat vorgesehenen Massnahmen - ...
6.1 Gemäss Art. 22 BV verbietet die Versammlungsfreiheit sta ...
6.2 Die Beschwerdeführer rufen mit denselben Rügen die  ...
6.3 Die Beschwerdeführer rügen das Fehlen einer hinreic ...
6.4 Ferner stellen die Beschwerdeführer ein hinreichendes In ...
6.5 Schliesslich machen die Beschwerdeführer geltend, dass d ...
6.6 Spezifisch mit Blick auf die Bewegungsfreiheit machen die Bes ...
6.7 An der Verfassungs- und Konventionskonformität des Konko ...
7. Art. 8 Konkordat sieht die Möglichkeit des Polizeigewahrs ...
7.1 Nach Art. 5 Ziff. 1 EMRK hat jede Person das Recht auf Freihe ...
7.2 Der Bundesrat hat in seiner BWIS-Botschaft den Polizeigewahrs ...
7.3 Im vorliegenden Sachzusammenhang fällt für die Rech ...
7.4 Zu prüfen ist die zweite Alternative von Art. 5 Ziff. 1  ...
7.5 Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der Polizeigewa ...
7.5.1 Auszugehen ist von der besonderen Charakteristik des Polize ...
7.5.2 Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit kommt im P ...
7.5.3 Über diese aus der Konvention fliessenden Anforderunge ...
7.6 Gesamthaft gesehen liegt dem Polizeigewahrsam nach Art. 8 Kon ...
8. Schliesslich beanstanden die Beschwerdeführer Art. 10 Kon ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Philippe Dietschi
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