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Informationen zum Dokument  BGE 136 I 297  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die FAK hat den Anspruch des Beschwerdeführers auf Famili ...
3. Art. 4 Abs. 3 FamZG lautet: ...
Erwägung 4
4.1 Die Auslegung des Gesetzes ist auf die Regelungsabsicht des G ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Der Wortlaut von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 FamZG, wonach der Bun ...
4.2.2 Nach Art. 2 FamZG liegt der Zweck der Familienzulagen im te ...
4.2.3 Aus systematischer Sicht ist massgebend, dass Satz 1 und Sa ...
4.2.4 Die Frage, ob bei ausländischem Wohnsitz der Kinder un ...
4.3 Nach dem Gesagten sprechen im Rahmen der Auslegung der Norm d ...
5. Öffentliches Recht gilt grundsätzlich nur in dem Sta ...
Erwägung 6
6.1 Das Gebot der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV) is ...
6.2 Das Bundesgericht hat in einem Fall, in welchem eine restrikt ...
Erwägung 7
7.1 Gemäss Art. 8 Abs. 2 BV darf niemand diskriminiert werde ...
7.2 Da nicht auf Grund eines nach Art. 8 Abs. 2 BV verpönten ...
7.3 Zu prüfen bleibt eine indirekte (faktische) Diskriminier ...
7.4 Soweit der Beschwerdeführer sich auf eine faktische Disk ...
Erwägung 8
8.1 Eine Beschwerde wegen Verletzung von Staatsvertragsrecht (vgl ...
8.2 Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung des Art.  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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