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Informationen zum Dokument  BGE 136 I 65  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Nach Art. 82 lit. a BGG beurteilt das Bundesgericht Beschwerd ...
1.2 Zur Beschwerde an das Bundesgericht ist gemäss Art. 89 A ...
1.3 Für die Beschwerde an das Bundesgericht gelten die im Ge ...
1.3.1 Nach Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Begründung der Besc ...
1.3.2 Die Beschwerdeführer legen nicht dar, inwiefern im vor ...
Erwägung 2
2.1 Art. 38 Abs. 3a des Gesetzes vom 20. März 2000 über ...
2.2 Die Beschwerdeführer halten verschiedene Anteile an Kapi ...
2.3 Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenhe ...
Erwägung 3
3.1 Mit Beschluss vom 23. März 2007 änderte die Bundesv ...
3.2 Nach Art. 190 BV sind Bundesgesetze und Völkerrecht f&uu ...
3.3 Im vorliegenden Fall steht eine kantonale Gesetzesbestimmung  ...
3.4 Bei einer abstrakten Normenkontrolle, namentlich bei der &Uum ...
3.5 Der neue Art. 7 Abs. 1 StHG erlaubt den Kantonen für Kap ...
Erwägung 4
4.1 Art. 38 Abs. 3a StG/SH entspricht dem revidierten Art. 7 Abs. ...
4.2 In der politischen Diskussion setzte sich dann aber mehr und  ...
4.3 Zu prüfen bleibt indessen die Tragweite von Art. 190 BV  ...
4.3.1 Ob die Geltung von Art. 7 Abs. 1 StHG in der Fassung vom 23 ...
4.3.2 Die fragliche schaffhausische Gesetzesbestimmung wurde am 1 ...
4.4 Die angefochtenen Steuerveranlagungen für die Jahre 2004 ...
Erwägung 5
5.1 In der Sache verlangen die Beschwerdeführer nicht, es se ...
5.2 Im Bereich der Steuern wird das allgemeine Gleichbehandlungsg ...
5.3 Im System der Gesamtreineinkommensbesteuerung, auf welchem di ...
5.4 Wieweit es eine solche Doppelbelastung gibt, ist allerdings u ...
5.5 Der schaffhausische Gesetzgeber hat sich selektiv dafür  ...
5.6 Die Beschwerdeführer sprechen sich nicht gegen die Anwen ...
6. Damit rechtfertigt es sich, die Beschwerde im Sinne der Erw&au ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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