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Informationen zum Dokument  BGE 134 I 140 - Gewaltschutzmassnahmen  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Bei den angefochtenen Verfügungen des Einzelrichters in S ...
Erwägung 3
3.1 Der Beschwerdeführer rügt als erstes eine Verletzun ...
3.2 Unter dem Begriff "Freiheitsentziehung" im Sinne von Art. 5 E ...
3.3 Vorliegend wurde der Beschwerdeführer durch die Auferleg ...
Erwägung 4
4.1 Der Beschwerdeführer rügt sodann eine Verletzung de ...
4.2 Der Begriff "strafrechtliche Anklage" im Sinne von Art. 6 EMR ...
4.3 Das Zürcher Gewaltschutzgesetz wird dem Bereich des &oum ...
4.4 Mit Teilrevision vom 23. Juni 2006 betreffend den Schutz der  ...
Erwägung 5
5.1 Sodann macht der Beschwerdeführer eine Verletzung des re ...
5.2 Art. 6 Ziff. 1 EMRK garantiert in Streitigkeiten bezügli ...
5.3 Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört das Recht ...
5.4 Nach der bundesgerichtlichen Praxis liegt Willkür vor, w ...
5.5 Der Beschwerdeführer beruft sich auf § 9 GSG/ZH mit ...
5.6 Nach § 9 Abs. 4 GSG/ZH können Beweise abgenommen we ...
5.7 Gemäss den angefochtenen Verfügungen vom 25. Oktobe ...
Erwägung 6
6.1 Schliesslich rügt der Beschwerdeführer eine unverh& ...
6.2 Nach Art. 10 Abs. 2 BV hat jeder Mensch das Recht auf pers&ou ...
6.3 Zweck des Rayonverbots ist der Schutz der Beschwerdegegnerin  ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Michelle Ammann, A. Tschentscher
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