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Informationen zum Dokument  BGE 132 I 181 - Blutgruppeninkompatible Herztransplantation  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2. ...
2.1  Die schweizerische Bundesverfassung gewährleistet  ...
2.2  Der schweizerische Gesetzgeber hat das journalistische  ...
2.3  Es ist nicht zu verkennen, dass es dem Gesetzgeber nich ...
Erwägung 3
3. ...
3.1  Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen im Zusamme ...
3.2  Der Verdacht, dass B. der Patientin A. bewusst ein blut ...
3.3  Die beiden Zeitungsberichte sind nicht völlig frei ...
Erwägung 4
4. ...
4.1  Das Redaktionsgeheimnis kann, wie schon dargelegt (E. 2 ...
4.2  Das Gesetz selbst errichtet eine Schranke der Zeugnispf ...
4.3  Im Hinblick auf die Eignung des Zeugnisses ist erstellt ...
4.4  Unter dem Gesichtswinkel der Erforderlichkeit hält ...
4.5  Zu prüfen bleibt, ob das öffentliche Interess ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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