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Informationen zum Dokument  BGE 132 I 42  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Das Verwaltungsgericht stellte im angefochtenen Urteil fest, d ...
3.1 Da als Vorinstanz ein Gericht entschieden hat, ist das Bundes ...
3.2 Im angefochtenen Urteil wird ohne nähere Begründung ...
3.2.1 Im Schreiben vom 20. April 2004 ersuchte der Beschwerdef&uu ...
3.2.2 Vor diesem Hintergrund ist die bereits erwähnte Eingab ...
3.2.3 Aus dem Schreiben vom 12. August 2004 folgt, dass der Besch ...
3.3 Der Beschwerdeführer bringt vor, das Replikrecht gelte g ...
3.3.1 Die Rechtsprechung des Bundesgerichts und der Strassburger  ...
3.3.2 Nach der Praxis des EGMR zu Art. 6 Ziff. 1 EMRK ist es grun ...
3.3.3 In zwei Fällen, bei denen das nationale Gericht der be ...
3.3.4 Das Bundesgericht hat seine eigene diesbezügliche Prax ...
3.4 Für den vorliegenden Fall ist daran zu erinnern, dass da ...
3.5 Bei diesem Ergebnis kann offen bleiben, ob die umstrittene Ve ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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