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Informationen zum Dokument  BGE 131 I 321 - Wasserversorgung Altdorf   Materielle Begründung

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

    BGE 93 II 290 - Wasserversorgungsanlage Saurenhorn

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5. ...
5.1  Zunächst ist zu prüfen, welches Recht den Rec ...
5.1.1  Nach der unbestrittenen Darstellung im angefochtenen  ...
5.1.2  Neben kleinen Grundwasservorkommen bildeten Quellen s ...
5.2 ...
5.2.1  Das Obergericht hat gestützt auf die erwähn ...
5.2.2  Das ursprüngliche Quellenrecht der Rechtsvorg&au ...
5.3  Aufgrund des Urteils des Obergerichts des Kantons Uri v ...
5.4  Steht ein Recht unter dem Schutz der Eigentumsgarantie, ...
5.5  Das Obergericht ist im angefochtenen Entscheid zwar dav ...
5.6  Nach dem Gesagten ergibt sich somit, unabhängig da ...
Erwägung 6
6. ...
6.1  Die Beschwerdeführerin rügt schliesslich, sel ...
6.2  Die Rüge ist begründet. Nach dem oben Ausgef& ...
6.3  Indem das Obergericht die Regelung des ZGB über di ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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