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Informationen zum Dokument  BGE 129 I 410  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Der angefochtene Entscheid ist letztinstanzlich und stüt ...
1.2 Die Mitglieder des Gemeindevorstandes Tujetsch sind durch den ...
Erwägung 2
2.1 Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 gewährleistet di ...
2.2 Die Verfassung für den Kanton Graubünden vom 2. Okt ...
2.3 Die beschwerdeführende Gemeinde verfügt demnach im  ...
Erwägung 3
3.1 In der vorliegenden Sache geht es um einen Vollstreckungsents ...
3.2 Nach Art. 81 des Gesetzes vom 9. April 1967 über die Ver ...
3.3 Grundsätzlich steht es dem Verwaltungsgericht funktionel ...
3.4 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts begründe ...
3.5 Dem Verwaltungsgericht stand es demnach sachlich nicht zu, di ...
4. Der angefochtene Entscheid erweist sich damit auch gegenü ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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