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Informationen zum Dokument  BGE 129 I 173 - Urnenbeisetzung Meilen   Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.  Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen und mit fre ...
1.1  Gemäss Art. 84 Abs. 2 OG ist die staatsrechtliche  ...
1.2  Der Willensvollstrecker der Verstorbenen macht geltend, ...
1.3  Der Ehemann der Verstorbenen und die gemeinsamen Kinder ...
1.4  Streitgegenstand vor Bundesgericht bildet die Frage, ob ...
1.5  Die staatsrechtliche Beschwerde ist, von hier nicht geg ...
1.6  Die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen sind erf&uu ...
Erwägung 2
2.  Die Beschwerdeführer machen geltend, das Verwaltung ...
2.1  Die in Art. 10 Abs. 2 BV gewährleistete persö ...
2.2  Eine Einschränkung der persönlichen Freiheit  ...
Erwägung 3
3.  Das Verwaltungsgericht stützte die umstrittene Anor ...
3.1  Eine Sachverhaltsfeststellung ist dann willkürlich ...
3.2  Nach den obigen Ausführungen liegen die in §  ...
Erwägung 4
4.  Des Weiteren ist zu untersuchen, ob die Einschränku ...
Erwägung 5
5.  Ein staatlicher Eingriff in ein Grundrecht ist verhä ...
5.1  Vorliegend stehen sich zwei Grundrechtspositionen gegen ...
5.2  Die Beschwerdeführer bringen vor, die Abwägun ...
5.3  Die Beschwerdeführer bringen ferner vor, eine Beis ...
Erwägung 6
6.  Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die persönli ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch: A. Tschentscher, Sabiha Akagündüz
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