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Informationen zum Dokument  BGE 128 I 240  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Gemäss dem angefochtenen § 21 Abs. 2 lit. a StG ist ...
2.2 Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt den Kantonen die Bes ...
2.3 Der Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV) wird im ...
2.4 In BGE 124 I 145 hat das Bundesgericht ausgeführt, dass  ...
2.5 Die hier angefochtene Neufassung von § 21 Abs. 2 lit. a  ...
2.6 Die Beschwerdeführer gehen an sich auch von dieser bunde ...
2.7 Nach Angaben der Beschwerdeführer hätte die angefoc ...
3. Die Beschwerdeführer rügen auch die Regelung betreff ...
Erwägung 3.1
3.1.1 Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisie ...
3.1.2 Auch das Zürcher Steuergesetz schreibt die Bewertung z ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Der Verkehrswert im steuerrechtlichen Sinn ist nicht eine m ...
3.2.2 Was die Ermittlungsmethode betrifft, sieht § 39 StG gr ...
3.2.3 Wie stark der Vermögenssteuerwert von Grundstücke ...
3.2.4 Allgemein kann festgehalten werden, dass es mit dem Grundsa ...
3.3 Die Beschwerdeführer halten namentlich § 39 Abs. 3  ...
3.3.1 Die angefochtene Gesetzesbestimmung ist im Licht der oben d ...
3.3.2 Die Beschwerdeführer machen geltend, mit der angefocht ...
3.4 Für jene Einzelfälle, bei denen die formelmäss ...
3.4.1 Die "in Einzelfällen" Platz greifende Regelung von &se ...
3.4.2 In Bezug auf das Steuerharmonisierungsgesetz mag § 39  ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch:
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