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Informationen zum Dokument  BGE 127 I 145 - Wottreng   Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- Dem Beschwerdeführer ist die verlangte Einsicht in Straf ...
Erwägung 3
3.- Der Beschwerdeführer stellt die Anwendbarkeit der oberge ...
a) Das Bundesgericht hat seit jeher das durch sämtliche Kant ...
b) Nach § 10 Abs. 1 AG beträgt die Schutzfrist archivie ...
c) Aufgrund von § 10 Abs. 2 AG können die öffentli ...
d) Aufgrund dieser Erwägungen steht der Anwendung der spezie ...
Erwägung 4
4.- Der Beschwerdeführer stützt sein Einsichtsersuchen  ...
a) Zu Recht verlangt der Beschwerdeführer die Einsicht nicht ...
b) Die neue Bundesverfassung garantiert als allgemeines Grundrech ...
c) Im Hinblick auf den vorliegenden Fall fragt sich nunmehr, ob u ...
aa) Entsprechend der bisherigen bundesgerichtlichen Umschreibung  ...
bb) In diesem Sinne hat der Bundesgesetzgeber die Informationsfre ...
cc) In Bezug auf den vorliegenden Fall ergibt sich aus der kanton ...
d) Weiter ist zu prüfen, ob sich der Beschwerdeführer f ...
aa) Die Frage nach einem aus der Wissenschaftsfreiheit fliessende ...
bb) Weiter fragt sich, ob über entsprechende gesetzgeberisch ...
cc) Im Hinblick auf den vorliegenden Zusammenhang ist davon auszu ...
e) Aufgrund dieser Erwägungen kann sich der Beschwerdefü ...
Erwägung 5
5.- Nach § 8 Abs. 2 Akteneinsichtsverordnung kann Dritten Ei ...
a) Es ist unbestritten, dass der bereits 1981 verstorbene "Tino"  ...
b) Die Einsicht in archivierte Akten ist nach § 8 Abs. 2 Akt ...
c) Im angefochtenen Entscheid wird schliesslich ausgeführt,  ...
aa) Im angefochtenen Entscheid wird Gewicht auf den Persönli ...
bb) Der Schutz berechtigter Interessen betrifft daher in erster L ...
cc) Demgegenüber lassen sich Umstände ins Feld füh ...
dd) Neben der Person von "Tino" Martin Schippert gilt es im Sinne ...
ee) Der Beschwerdeführer bringt ferner vor, es gehe ihm sinn ...
d) Eine Würdigung der gesamten Umstände zeigt, dass der ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz
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