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Informationen zum Dokument  BGE 125 I 335 - Akupunkteurin  Materielle Begründung

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Regeste
Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- a) Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung der  ...
b) Die Beschwerdeführerin rügt zunächst das Fehlen ...
c) Gemäss § 7 Abs. 1 lit. a des zürcherischen Gesu ...
d) Unerheblich ist der Hinweis der Beschwerdeführerin auf di ...
Erwägung 3
3.- a) Die Beschwerdeführerin bestreitet die Verhältnis ...
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts können die Kan ...
d) Aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip hat das Bundesg ...
e) Zu prüfen ist somit, ob die Akupunktur als abgrenzbare, e ...
Erwägung 4
4.- a) Die Akupunktur wird seit alters als eine Methode in der ch ...
b) Das Verwaltungsgericht und die Beschwerdeführerin gehen v ...
c) Es ist nicht Sache des Bundesgerichts, medizinische Streitfrag ...
d) Wird die Akupunktur als Therapiemethode verstanden, ist das Ve ...
e) Aber selbst wenn davon ausgegangen wird, die Akupunktur sei au ...
Erwägung 5
5.- a) Das Verwaltungsgericht hat mit Recht grossen Wert auf die  ...
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist es verfassungsr ...
c) Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass es in der Schweiz ...
d) Das Verwaltungsgericht bringt dagegen vor, zwar möge es z ...
e) Gesamthaft ergibt sich, dass es ein unverhältnismäss ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz
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