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Informationen zum Dokument  BGE 123 I 221 - Schällenmätteli  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung
Erwägung 2
a) Bei der privatrechtlichen Organisation mit dem Namen "Demokrat ...
b) Auch die beschwerdeführenden natürlichen Personen sind im Kant ...
Erwägung 4
a) Schwere Eingriffe in die Freiheitsrechte, namentlich Inhaftier ...
b) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt stellt sich zwar sin ...
c) Die Beschränkung der Freiheitsrechte von Gefangenen darf nicht ...
d) Anders als bei strafprozessualer Haft erfordert der ausländerr ...
e) Die aus dem Haftregime resultierenden Freiheitsbeschränkungen  ...
Erwägung 1
a) aa) In der Beschwerde wird als erstes gerügt, § 3 lit. c VG/BS ...
b) Gemäss der Praxis des Bundesgerichtes wird der besonderen Situ ...
c) aa) Die blosse Tatsache, dass in der kantonalen Vollzugsanstal ...
d) Die gegen § 3 lit. c VG/BS erhobenen Rügen erweisen sich nach  ...
Erwägung 2
a) Die Beschwerde richtet sich nicht gegen die körperliche Eintri ...
b) Nach der bundesgerichtlichen Praxis müssen Durchsuchungen von  ...
c) § 6 Abs. 1 und 2 VG/BS regelt sowohl die Eintrittsuntersuchung ...
Erwägung 3
a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Verpflichtung zur  ...
b) Der Wortlaut der angefochtenen Bestimmung lässt (unbestrittene ...
c) Die Artikel 35-41 und 46 StGB enthalten Rahmenvorschriften zum ...
d) Das Recht der Haft-Strafgefangenen, sich selbst angemessene Ar ...
e) Wie gezeigt, legt das Bundesrecht im Widerspruch zur angefocht ...
f) Noch deutlicher verletzt die angefochtene kantonale Bestimmung ...
Erwägung 6

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: DFR-Server
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