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Informationen zum Dokument  BGE 123 I 152 - Solothurner Quoten  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- a) Über die Gültigkeit einer Initiative entscheidet ...
b) Bei Stimmrechtsbeschwerden prüft das Bundesgericht nicht  ...
c) Für die Beurteilung der Rechtmässigkeit einer Initia ...
d) In Anwendung dieser Grundsätze ist die hier in Frage steh ...
Erwägung 3
3.- a) Gemäss Art. 4 Abs. 2 BV sind Mann und Frau gleichbere ...
b) Nach der Initiative 2001 soll den in den politischen und juris ...
c) Gleiches ergibt sich aus Art. 25 lit. c des Internationalen Pa ...
d) Am Erfordernis der Interessenabwägung, die bei der Pr&uum ...
Erwägung 4
4.- a) Die in Form einer Anregung eingereichte Initiative 2001 ve ...
b) Bevor im einzelnen auf die Auswirkungen der verlangten Massnah ...
c) Mit der Initiative 2001 wird eine starre Quotenregelung verlan ...
aa) Wie ausgeführt, müssten nach dem Begehren der Initi ...
bb) Was die "kantonalen juristischen Behörden" anbelangt, so ...
cc) Eine Regelung, die dem einen Geschlecht eine bestimmte Quote  ...
Erwägung 5
5.- a) Die kantonale Behörde prüfte die Frage, ob die m ...
b) Das Bundesgericht hat, wie ausgeführt, erklärt, Art. ...
Erwägung 6
6.- Der Regierungsrat hat die Frage, ob die Quotenregelung zur Ve ...
Erwägung 7
7.- Selbst wenn angenommen würde, diese Regelung sei zur Rea ...
a) Auch eine geeignete und notwendige Massnahme kann unverhä ...
b) Wie ausgeführt, geht die hier in Frage stehende Quotenreg ...
Erwägung 8
8.- Soweit die Regelung vom Volk gewählte Behörden, d.h ...
Erwägung 9
9.- Zusammenfassend ergibt sich folgendes: Die mit der Initiative ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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