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Informationen zum Dokument  BGE 123 I 87 - Bündner Notariatskommission  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung von Art.  ...
a) Der - wenn auch befristete - disziplinarische Entzug der Bewil ...
b) Nach der Praxis des Bundesgerichts muss die Rüge der Verl ...
c) Das gilt insbesondere für die Rüge der Verletzung de ...
d) Der Beschwerdeführer rügt ferner eine Verletzung von ...
Erwägung 3
3.- a) Über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtung ...
b) Nach der Praxis des Bundesgerichts kann die staatsrechtliche B ...
c) Die bündnerische Regelung, wonach der Entscheid der Notar ...
Erwägung 4
4.- Art. 6 Ziff. 1 EMRK verlangt, dass über zivilrechtliche  ...
a) Ein Gericht im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK ist eine Behö ...
b) Ob eine erstinstanzliche berufsständische Disziplinarbeh& ...
c) Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine kantonale Aufsich ...
d) Die Bündner Notariatskommission beruht auf der vom Grosse ...
e) Die Notariatskommission ist somit organisatorisch und personel ...
f) Vorliegend kommt hinzu, dass ein Mitglied der Notariatskommiss ...
g) Schliesslich ist zu beachten, dass die Mitglieder der Notariat ...
h) Aus diesen Gründen ergibt sich, dass das Disziplinarverfa ...
Erwägung 5
5.- Die staatsrechtliche Beschwerde ist daher insoweit begrü ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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