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Informationen zum Dokument  BGE 123 I 1 - Logopädin  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung des Grundsatzes d ...
a) Es ist unbestritten, dass die zehnprozentige Kürzung der Grund ...
b) Das Legalitätsprinzip besagt, dass ein staatlicher Akt sich au ...
c) Die Rüge, die gesetzliche Grundlage für die zehnprozentige Kür ...
Erwägung 3
3.- Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung von Art. 26 Ziff. ...
a) Am 1. Januar 1995 ist die neue bernische Kantonsverfassung vom ...
Erwägung 4
4.- Soweit nicht eine Verletzung der verfassungsmässigen Zuständi ...
a) Willkürlich ist ein Entscheid nicht schon dann, wenn eine ande ...
b) Das Legalitätsprinzip verlangt, dass die angewendeten Rechtssä ...
c) Die Rechte und Pflichten der öffentlichen Bediensteten, insbes ...
d) Vorliegend wird die Differenzierung der Besoldung nicht auf ei ...
Erwägung 6
6.- Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung der Rechtsgleichh ...
a) Eine Regelung verletzt den Grundsatz der Rechtsgleichheit und  ...
b) Ein grosser Ermessensspielraum der kantonalen Behörden besteht ...
c) Art. 4 Abs. 1 BV ist verletzt, wenn im öffentlichen Dienstverh ...
e) Vorliegend beträgt der Besoldungsunterschied zwischen der Besc ...
f) Die Beschwerdeführerin bringt dagegen vor, Logopädie sei nicht ...
g) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist für die Beu ...
h) Die Zulässigkeit von Besoldungsunterschieden ist auch eine Fra ...
i) Unerheblich ist schliesslich, dass die bundessozialversicherun ...
k) Der Besoldungsunterschied zwischen der Beschwerdeführerin und  ...
Erwägung 9
9.- Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung von Art. 27 Abs.  ...
Erwägung 10

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: DFR-Server
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