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Informationen zum Dokument  BGE 122 I 236 - Althaus  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung der Sprachenfreih ...
a) Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gehört die Sprache ...
b) Die Sprachenfreiheit schützt den Gebrauch der Muttersprache (B ...
c) Art. 116 BV gewährleistet nach der Rechtsprechung allerdings a ...
d) Das Territorialitätsprinzip ist kein Selbstzweck. Es dient meh ...
e) Nebst dem Anliegen einer kostengünstigen Wahrnehmung öffentlic ...
f) Die vom Eidg. Departement des Innern eingesetzte Arbeitsgruppe ...
g) Die ausführlichen Verhandlungen in der Bundesversammlung zeige ...
h) Aufgrund von Art. 3 BV sind für die Regelung des Sprachgebrauc ...
Erwägung 3
3.- a) Art. 15 KV/BE gewährleistet ausdrücklich die Sprachenfreih ...
b) Gemäss Art. 7 Abs. 1 VSG besucht jedes Kind die öffentliche Sc ...
c) Nach der verfassungs- und gesetzmässigen Lage im Kanton Bern h ...
Erwägung 4
4.- a) Vorliegend hat sich nun freilich einerseits die Gemeinde B ...
b) Nach Ansicht der Erziehungsdirektion erlaubt das Volksschulges ...
c) Eine gesetzliche Grundlage für den Eingriff ist gegeben, indem ...
d) Diese Regelung kann grundsätzlich mit öffentlichen Interessen  ...
e) Das geltend gemachte öffentliche Interesse an einem Schulbesuc ...
Erwägung 5
5.- Gesamthaft ergibt sich, dass weder die Bundesverfassung noch  ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: DFR-Server
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