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Informationen zum Dokument  BGE 122 I 153 - Klinik Schlössli Oetwil  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- a) Es ist zu prüfen, mit welchem Rechtsmittel die Rü ...
b) Der Beschwerdeführer verlangt Einsicht in seine an der Ps ...
c) Das eidgenössische Datenschutzgesetz ist anwendbar auf di ...
d) Die Psychiatrische Klinik Schlössli ist von ihrer Stellun ...
e) Die Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Nat ...
f) Daraus ist die abschliessende Folgerung zu ziehen, dass das Pa ...
Erwägung 3
3.- Der Regierungsrat gewährte dem Beschwerdeführer mit ...
Erwägung 4
4.- Der Beschwerdeführer rügt als Verletzung von Art. 4 ...
Erwägung 5
5.- a) Der Regierungsrat stützte den angefochtenen Entscheid ...
b) Die Patientenrechtverordnung umschreibt den Anspruch des Patie ...
c) Im angefochtenen Entscheid führte der Regierungsrat aus,  ...
d) Der Wortlaut von § 14 Abs. 2 lit. a PatR-VO erscheint wei ...
Erwägung 6
6.- a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts wird aus Art. 4 ...
b) aa) Der Beschwerdeführer belegt sein Interesse an der vol ...
bb) Die Frage der Akteneinsicht weist einen engen Bezug zur pers& ...
cc) Die Aufbewahrung von Daten und die Verweigerung der Einsicht  ...
dd) Das Interesse an einer vollständigen Einsicht in die Kra ...
ee) Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich zusammenfass ...
c) Diesen Anliegen des Beschwerdeführers sind die öffen ...
aa) Ein öffentliches Interesse an der Geheimhaltung von Anga ...
bb) Aus der Sicht der Auskunftspersonen können ebenfalls Int ...
cc) Schliesslich hat die Rechtsprechung nicht ausgeschlossen, das ...
d) Bei einer gesamthaften Abwägung der einander entgegensteh ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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