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Informationen zum Dokument  BGE 121 I 279 - Circus Gasser Olympia II  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit einer staatsrechtlic ...
Erwägung 2
2.- a) Die Beschwerdeführerin beruft sich gegenüber der beanstand ...
Erwägung 3
3.- a) Nach der Bewilligungspraxis des Kantons Basel-Stadt werden ...
b) Nach Ansicht der Beschwerdeführerin ist die Beschränkung auf v ...
c) Die kantonalen Behörden machen geltend, dass die Rosental-Anla ...
d) Nach ständiger Praxis übt das Bundesgericht Zurückhaltung, wen ...
Erwägung 4
4.- Die Beschwerdeführerin rügt insbesondere die Praxis, zwei der ...
b) Unbestrittenermassen wird die Beschwerdeführerin nicht gleich  ...
Erwägung 5
5.- a) Der in Basel ansässige Jugend-Zirkus Basilisk ist gemäss s ...
b) Die kantonalen Behörden betrachten den Betrieb des Jugend-Zirk ...
c) Nach der Praxis des Bundesgerichts ist es mit Art. 4 BV verein ...
d) Gesamthaft lässt sich folglich die Bevorzugung des Jugend-Zirk ...
Erwägung 6
6.- a) Der Zirkus Knie ist demgegenüber, wie das Bundesgericht sc ...
b) Art. 31 BV garantiert keine durchgehende, absolute Gleichbehan ...
c) Das bedingt allerdings nicht eine völlige Gleichbehandlung all ...
d) aa) Das Bundesgericht hat vor kurzem bereits eine staatsrechtl ...
e) Die kantonalen Behörden haben gesamthaft keine hinreichenden G ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: DFR-Server
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