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Informationen zum Dokument  BGE 121 I 187 - Briefliche Stimmabgabe  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1. Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, die Beschwer ...
a) Staatsrechtliche Beschwerden gegen Erlasse sind gemäss Ar ...
b) Die vom Beschwerdeführer angefochtenen §§ 8 Abs ...
c) Der Beschwerdeführer ist im Schreiben des Kontrollbü ...
Erwägung 2
2. Die Schweizerische Bundeskanzlei stellte am 16. Januar 1995 fe ...
Erwägung 3
3. Der Beschwerdeführer macht geltend, der in den §&sec ...
a) Nach Art. 8 Abs. 1 BPR haben die Kantone für die brieflic ...
b) Nach der angefochtenen Regelung ist im Kanton Basel-Stadt bei  ...
c) Bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne erfolgt im K ...
d) Die briefliche Stimmabgabe ist bei eidgenössischen Wahlen ...
e) Die anonyme Stimmabgabe, wie ihn die angefochtenen Bestimmunge ...
f) Die Identifizierbarkeit des Stimmenden bei der Stimmabgabe ers ...
g) Die Zulassung der anonymen Stimmabgabe in den §§ 8 A ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
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