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Informationen zum Dokument  BGE 121 I 138 - Landsgemeinde Ausserrhoden  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägungen 1
1. Der Beschwerdeführer verfolgt mit seiner Stimmrechtsbesch ...
Erwägung 2
2. Die Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. vom 26. April 1908  ...
Erwägung 3
3. Das vom Verfassungsrecht des Bundes gewährleistete Stimm- ...
Erwägung 4
4. a) Die Einrichtung der Landsgemeinden entspricht einer besonde ...
b) Der Beschwerdeführer nimmt in seiner Stimmrechtsbeschwerd ...
Erwägung 5
5. a) Der Beschwerdeführer beschränkt seine Stimmrechts ...
b) Die Kantone sind im Rahmen von Art. 6 BV grundsätzlich fr ...
c) Entscheidendes Gewicht legt der Beschwerdeführer in der B ...
aa) In der früheren Rechtsprechung hat sich das Bundesgerich ...
bb) Die Kantonsverfassung Appenzell A.Rh. stammt aus dem Jahre 19 ...
cc) Der Beschwerdeführer beruft sich zu Recht nicht auf den  ...
d) Das Bundesgericht hatte sich schon im Jahre 1990 mit ähnl ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
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