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Informationen zum Dokument  BGE 121 I 117 - Rosenegg  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.- In der Sache berufen sich die Beschwerdeführer auf das W ...
a) Die Beschwerdeführer legen nicht im einzelnen dar, weshal ...
b) Eigentumsbeschränkungen sind nur zulässig, wenn sie  ...
aa) Dass Art. 28 BauG eine genügende gesetzliche Grundlage f ...
bb) Im vorliegenden Fall geht es um einen schweren Eigentumseingr ...
c) Die weitere Kritik betrifft primär die Frage, ob die Aufh ...
Erwägung 4
4.- a) Das st. gallische Planungsrecht kennt drei eigentümer ...
b) In einem noch detaillierteren Masse regelt der Gestaltungsplan ...
c) Der Regierungsrat darf allerdings keine so konkretisierte Plan ...
Erwägung 5
5.- Im Lichte der dargelegten Grundsätze ist im folgenden zu ...
a) Der Regierungsrat beanstandete, die Auswirkungen der entlang d ...
aa) Dass Regelungen für die Gestaltung der Lärmschutzwa ...
bb) Unbedeutend ist der Umstand, dass in den "Besonderen Vorschri ...
cc) Zu folgen ist dem Regierungsrat darin, dass die Abgrenzung de ...
b) Nach Auffassung des Regierungsrates ist das Verhältnis zw ...
aa) Auf den ersten Blick ist die Regelung der Grundrissgestaltung ...
bb) Diese Ordnung ist nicht derart unbestimmt, dass der Plan inso ...
c) Nach Auffassung des Regierungsrates sind die Dachformen und di ...
aa) Dieser Vorwurf ist in bezug auf das Haus J nicht berechtigt.  ...
bb) Hinsichtlich der Häuser A-H muss aufgrund der Einzeichnu ...
cc) Gemessen an den Grundsätzen für die Ausarbeitung vo ...
Erwägung 6
6.- Noch kritischer verhält es sich mit anderen Punkten. ...
a) Ein gravierender Mangel ist, dass ausser für das Haus J ( ...
b) Mit Recht bemängelte der Regierungsrat die weitgehend feh ...
aa) Zu grundsätzlicher Kritik gibt der Umstand Anlass, dass  ...
bb) Die Beschwerdeführer wenden ein, der Regierungsrat h&aum ...
c) Auch die Erschliessung, ein weiterer für die Planung zent ...
d) Es fragt sich, welche Konsequenzen sich aus diesen Feststellun ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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